Energieausweise
Der Energieausweis gibt dem Bauherrn einen Überblick über die energetische Einordnung des Hauses. Vor allem werden Angaben zum Gebäude selbst, zur Beheizung und den verwendeten Energieträgern und zu den Energiekennwerten gemacht. Zu jedem Gebäude ist nach der Energieeinsparverordnung ein Energieausweis vorzuweisen. Ziel des Ganzen ist die Minimierung des Kohlenstoffdioxidausstoßes und damit die Errichtung klimaneutraler Gebäude. Um dies im Auge zu behalten, werden Energieausweise angefertigt, die es in zwei verschiedenen Ausführungen gibt. Zum einen kann man auf der Basis des berechneten Energiebedarfs einen so genannten „Bedarfsausweis“ erstellen. Dabei werden die Angaben auf Grund der Gebäudegeometrie, der Anlagentechnik und den dazugehörigen Berechnungen gemacht. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, auf Grundlage vorhandener Angaben zum Energieverbrauch einen so genannten „Verbrauchsausweis“ zu erstellen. In der Praxis wird der Bedarfsausweis bevorzugt, da eine genauere Aussage über den tatsächlichen Energiebedarf getroffen wird. Durch die Verwendung aller Berechnungsvorgaben nach der EnEV, die somit im Regelfall für alle Gebäude gleich sind, ist eine bessere Vergleichbarkeit gewährleistet. Der Verbrauchsausweis basiert stattdessen immer auf unterschiedlichen Angaben. Damit hängt die Bewertung unter anderem vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab, was die Vergleichbarkeit erheblich einschränkt.